Freistellungsauftrag auch für das Tagesgeldkonto
Die Freude über das wachsende Guthaben auf dem Tagesgeldkonto soll und darf nicht davon ablenken, an einen Freistellungsauftrag zu denken. Damit wird die kontoführende Bank veranlasst, bei der Abführung der Abgeltungssteuer bestimmte Freibeträge zu berücksichtigen. Wird kein Freistellungsauftrag erteilt, führt das zu einer Versteuerung der gesamten Zinserträge auf dem Tagesgeldkonto, auch wenn die eigentlich freien Pauschbeträge nicht erreicht werden.
Alleinstehende verfügen über einen Pauschalbetrag von 801 Euro, Verheiratete brauchen Zinserträge nicht zu versteuern, sofern sie pauschal 1602 Euro im Jahr nicht übersteigen. Werden Zinsen über diese Freibeträge hinaus bezogen, so müssen sie mit der Abgeltungssteuer belegt werden. Der allgemein gültige Prozentsatz der Abgeltungssteuer liegt bei 25 %. Es ist äußerst wichtig, die Beachtung der Freibeträge mit einem Freistellungsauftrag sicherzustellen und damit das vorhandene Vermögen zu schützen, denn die Banken führen die Zinsertragssteuer automatisch ab. Liegt kein Freistellungsauftrag vor, wird automatisch der volle Betrag der erhaltenen Zinsen mit einer Steuer von 25 % belegt.
Ein Paar kann seinen Freibetrag entweder gemeinsam nutzen oder auch auf zwei einzelne Freistellungen aufteilen. Hat jemand nicht nur auf dem Tagesgeldkonto Zinserträge, sondern auch durch andere Anlagearten, muss bei jeder Bank ein entsprechender Freistellungsauftrag gestellt werden. Als Kontoinhaber erhält man eine Steuer-ID-Nummer, die dazu führt, dass die Meldungen der unterschiedlichen Banken beim Finanzamt zusammengefasst werden können. Damit wird eine Summierung aller erhaltenen Zinsen und einer damit verbundenen Beachtung der Freibeträge sichergestellt. Wurde also bereits ein solcher Antrag bei einer anderen Bank hinterlegt, muss ein weiterer Freistellungsantrag veranlasst werden, wenn ein Tagesgeldkonto bei einer weiteren Bank eröffnet wird.
Es konnten keine verwandten Artikel gefunden werden...
Ähnliche Artikel bereitgestellt von Yet Another Related Posts Plugin.
Trackback
RSS Feed
Kommentare deaktiviert!