Handyverträge mit Zugaben – Von der Spielkonsole bis zum Quad
Patrik Berger
Die Mobilfunkbranche steht unter starkem Konkurrenzdruck, besonders seit die Discounter auf den Markt gedrungen sind mit ihren Kooperationsangeboten (von denen natürlich auch die Telekommunikationsanbieter etwas haben) und auch Flatrates und Datentarife anbieten. Doch haben die großen Telekommunikationsanbieter gegenüber ihren Konkurrenten aus dem “Billigland” den Vorteil, dass sie auch Handyverträge mit Zugaben anbieten können. Die Discounter beispielsweise können sich dies aus Kostengründen nicht erlauben, zumal sie Handyverträge meist nur auf Prepaidbasis anbieten und weitere Zugaben wie eine Spielkonsole, ein Notebook, ein Fahrrad oder gar ein Quad sich nun wirklich für diesen Geschäftszweig nicht erlauben können.
Die Telekommunikationsanbieter nutzen aber diese Zugaben als Lockangebote, um die Kunden nicht nur zu gewinnen, sondern auch zu binden, denn Handyverträge mit Zugaben gibt es nicht nur bei einem Neuabschluss, sondern auch wenn der Kunde eine Vertragsverlängerung vereinbart. Die Handyverträge mit Zugaben enthalten je nach Ausgestaltung obendrauf auch noch ein Angebot für ein neues Handy. Allerdings ist dies von Anbieter zu Anbieter verschieden. Einige Verbraucher sind auch froh, wenn sie von ihrem Telekommunikationsanbieter ein derartiges Angebot unterbreitet bekommen für eine Vertragsverlängerung oder einen Neuabschluss, weil sie auf ihr bisheriges Handy gar nicht verzichten wollen, sprich dieses und seine Funktionen so “lieb gewonnen” haben und dieses nicht für alles Geld der Welt hergeben möchten bzw. durch den Handyvertrag und die SIM-Karte nicht an ein anderes bestimmtes Handy gebunden sein möchten.
Diese Lockangebote wirken. Es werden immer mehr Verbraucher durch derartige Bundles angesprochen und schließen schließlich auch einen entsprechenden Handyvertrag mit Zugaben ab und freuen sich schon auf die Nutzung der Zugabe.
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