Videoüberwachung in Betrieben
Ob eine Videoüberwachung erlaubt ist oder nicht, erregt in regelmäßigen Abständen die Gemüter. Immer dann, wenn wieder einmal ein Unternehmen in der Presse steht, weil es einen Detektiv beauftragt hat, seine Mitarbeiter mit Kameras zu überwachen, ist schnell von Bespitzelung die Rede, die allzu leichtfertig als nicht statthaft bezeichnet wird. Das Unternehmen wird an den bildlichen Pranger gestellt und keiner fragt, warum die Firmenleitung zu solch scheinbar drastischen Mitteln greift. Es geht nämlich in den seltensten Fällen darum, die Mitarbeiter aus reiner Neugierde auszuspionieren und sie bei möglichst intimen Verrichtungen zu filmen und es geht auch nicht darum, durch das Vorhandensein der Kameras Druck auf unbescholtene Mitarbeiter auszuüben. Wenn ein Detektiv im Auftrag eines Unternehmens im Betrieb Kameras installiert, gibt es meistens den begründeten Verdacht des Diebstahls aus eigenen Reihen, das wird übrigens durch internationale Studien belegt. Es geht dabei nicht nur darum, Gerechtigkeit walten zu lassen und unehrliche Mitarbeiter kündigen zu können, sondern es geht in der Hauptsache darum, die Firma vor Ruin zu bewahren. Ein regelmäßiger Schwund von Gütern kann eine Firma tatsächlich in den Ruin treiben, auch wenn es sich auf den ersten Blick um Kleinigkeiten handelt, die den Weg in die privaten Taschen der Mitarbeiter handelt, wie ein Detektiv beweisen kann. Die Grenze ist sowieso schwer zu ziehen zwischen einer Bagatelle und einem Diebstahl in einer Größenordnung, die für das Unternehmen schmerzhaft ist. Das würde ja auch bedeuten, dass Diebstahl erst ab einer bestimmten Größenordnung vom Arbeitgeber geahndet wird. Ein Detektiv deckt mit seiner technischen Ausrüstung jede Unregelmäßigkeit auf, was der Mandant daraus macht, ist alleine seine Entscheidung.
Es konnten keine verwandten Artikel gefunden werden...
Ähnliche Artikel bereitgestellt von Yet Another Related Posts Plugin.
Trackback
RSS Feed
Kommentare deaktiviert!