Ein Autoversicherungswechsel ist auch jetzt noch möglich
Wer sich ein bisschen auskennt – und das ist in Versicherungsangelegenheiten nicht immer der Fall – der wird wissen, dass man eine Autoversicherung in der Regel nur zum Ende eines Kalenderjahres kündigen kann. Dabei hat man eine Frist von einem Monat, muss also bis zum 30.11. die Kündigung abgegeben haben, damit diese auch wirksam wird. Dann kann man ab dem 1.1. in einer neuen Versicherung unterkommen. Diese findet man am allerbesten, wenn man sich im Internet umsieht. Dort findet man Finanzportale wie Finanzprodukte24, auf denen man einen Onlinevergleich durchführen kann. Beiträge berechnen mit einem Autoversicherung Rechner ist für jeden direkt von zuhause und ohne Beratung möglich. Auf dem Portal wird alles Wichtige genau erklärt und man erhält immer die neuesten Informationen. Auch die Auflistung der aktuell besten Anbieter ist immer auf dem neuesten Stand.
Leider, oder soll man besser sagen, glücklicherweise ist die Autoversicherung eine Pflichtversicherung, zumindest, was die Haftpflicht angeht. Die braucht jeder Autofahrer – und das ist auch gut so. Denn wenn ein Unfall passiert, muss keiner in die eigene Tasche greifen. Aber – und deswegen leider – sind Versicherungen auch teuer. Wie teuer sie einem selbst kommt, das hängt zum einen davon ab, welche Automarke man fährt, aber es kommt auch entschieden auf einen selbst an, denn nur mit einem Vergleich kann man den günstigsten Anbieter finden.
Wie oben schon angemerkt, kann man eine Versicherung zum Ende des Jahres kündigen. Wie überall, so gibt es auch hier Ausnahmen. Drei an der Zahl. Durch diese Möglichkeiten kommt man aus dem Vertrag frühzeitig raus. Aber Achtung: Diese Methoden sind mit besonderen Voraussetzungen verbunden.
Möglichkeit 1: Man hat einen Schadensfall. Dann kann der Versicherungsnehmer mit einer Kündigungsfrist von einem Monat nach Abschluss des Schadensfalls den Vertrag kündigen und zu einer anderen Versicherung wechseln. Ob das jedoch sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Denn wer in diesem Falle kündigt, muss die Versicherung bis zum Ende des Jahres voll bezahlen. Allerdings – und das ist ebenfalls wichtig zu wissen – kann auch die Versicherung den Vertrag kündigen. Dann würden bezahlte Prämien zurückerstattet werden.
Möglichkeit 2: Man strebt einen Autowechsel an. Möchte man ein neues Auto haben, wird das alte abgemeldet und somit erlischt automatisch die Versicherung. Dies wird durch die Zulassungsstelle veranlasst. Eine neue Versicherung kann sich dann natürlich jeder frei wählen. Ist natürlich auch möglich, wenn man danach gar kein Auto mehr kauft, also auch bei einer bloßen Abmeldung.
Möglichkeit 3: Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Versicherungsnehmer zu, wenn die Gesellschaft die Beiträge erhöht. Dies teilt sie schriftlich mit. Danach hat man einen Monat Zeit, um den Vertrag zu kündigen. Achtung: Meistens verschicken die Versicherungen die Briefe im November, sodass man von der Sonderkündigung nichts hat, weil man eh zum Jahresende hin kündigen kann. Es gibt aber auch Versicherungen, die diese Erhöhungen erst später verschicken. Das ist der Vorteil des Versicherers, der so auch zu anderer Zeit kündigen kann.
Versicherungswechsel machen natürlich nur dann Sinn, wenn man einen Anbieter gefunden hat, der günstiger ist. Achten sollte man aber auch auf den Service, der angeboten wird.