Berufsausbildung und Berufstätigkeit auf einfach teilhaben
Eine berufliche Ausbildung ist für jedermann von hoher Bedeutung für das weitere Leben. Einfach teilhaben geht besonders auf Menschen mit Behinderungen ein und beschreibt die Ausbildung als einen elementareren Baustein ihres Lebens. Sie benötigen eine Berufsausbildung die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht.
Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen auf einfach teilhaben
Menschen mit oder ohne Behinderung haben bei einer Berufsausbildung das gleiche Ziel vor Augen, und zwar die berufliche Handlungsfähigkeit zu stärken. Außerdem soll ein bestimmtes Fachwissen vermittelt werden, damit derjenige für die Ausübung des Berufes in Zukunft auch geeignet sein wird. Einfach teilhaben informiert über diese Bereiche des Lebens und unterstützt Menschen auf ihrem Lebensweg. Jugendliche werde in dualen Ausbildungen auf die Berufs- und Arbeitswelt in realen Unternehmen geschult. Menschen mit Behinderungen steht das gleiche Recht zu. So schreibt es das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung vor. Natürlich haben die Jugendlichen mit Behinderung gewisse Einschränkung, die allerdings durch entsprechende Reglungen ausgeglichen werden. Einfach teilhaben nennt einige davon. Dazu gehören z.B. die Schreibzeitverlängerung in Prüfungen, andere Hilfsmittel und auch die Anpassung der zeitlichen und sachlichen Gliederung der Ausbildung.
Für Jugendliche deren Behinderung zu schwer ist, existieren andere Ausbildungsreglungen, da sie einer gewöhnlichen Stelle nicht nachgehen können. Dazu werden verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, die das Erlernen einen Berufes erleichtern sollen. Hilfsmittel könnten z.B. berufsbegleitende Bildungsmaßnahmen oder auch Zuschüsse sein.
Berufstätigkeit über einfach teilhaben
Wenn sich der Jugendliche entschieden hat welchen beruflichen Weg er einschlagen möchte, gibt es verschiedene Möglichkeit ihn auf seinem weiteren Lebensweg zu unterstützen. Die bekanntesten Möglichkeiten wären in diesem Fall, das Beauftragen einer Vermittlungsagentur, die Übernahme von Bewerbungskosten und die unterstützte Beschäftigung. Diese Unterstützung ist auch für die Bewerbungsphase gedacht und beinhaltet die Kostenerstattung, sowie die Leistung der Kraftfahrzeughilfe und die Bereitstellung einer Arbeitsassistenz zur Unterstützung der anfallenden Arbeiten.
Weiterhin existiert ein besonderes Instrument, welches unter dem Namen „Unterstützende Beschäftigung“ auch auf einfach teilhaben zu finden ist. Es beschreibt die Begleitung behinderter Menschen im beruflichen Alltag. Somit erhält die Person einen Unterstützer, mit dem Ziel ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufzubauen. Bei besonders schweren Fällen kommen sogenannte Integrationsämter mit ins Spiel, da diese, laut einfach teilhaben, für alle Maßnahmen und Leistungen zuständig sind und die Teilnahme am Arbeitsleben ermöglichen. Außerdem stehen sie bei diversen Problemen zur Seite und unterstützen den Betroffenen.
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