Grundversorgung und Sondertarife: Preisunterschiede bei den Gasanbietern
Als Folge der zunehmenden Konkurrenzsituation auf dem Energiemarkt haben die Gasversorger ihr Tarifangebot deutlich erweitert, um jeder Kundengruppe ein passendes Angebot vorschlagen zu können. Zunächst steht Ihnen als Verbraucher der allgemeine Tarif zu, mit dem die Grundversorgung des Haushalts gesichert werden kann. Der allgemeine Tarif beruht auf einem durchschnittlichen Gasverbrauch eines Privathaushalts und berechnet eine monatliche Grundgebühr sowie einen Kubikmeterpreis für den tatsächlichen Gasverbrauch. Als Gaskunde können Sie die Grundversorgung bei Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist nach Ablauf eines Jahres kündigen. Die meisten Energieanbieter bieten zwei bis drei Grundversorgungstarife an, deren Preise entsprechend dem erwarteten Jahresverbrauch gestaffelt sind.
Darüber hinaus bieten die regionalen Gasversorger Sondertarife an. Sondertarife bei der Gasversorgung für Privathaushalte berücksichtigen vor allem die Anschlussleistung, die verbindliche Vertragslaufzeit, die Zahlungsweise und ein individuelles Prämiensystem. Die Anschlussleistung wird vom Verbrauch der mit Gas betriebenen Geräten bestimmt. Wird Ihre Wohnung über eine Gasheizung geheizt, nehmen Sie eine hohe Anschlussleistung in Anspruch und können einen günstigeren Sondertarif beanspruchen. Einige Gasversorger bieten ihren Abnehmern einen reduzierten Kubikmeterpreis mit Preisgarantie an, wenn diese sich verpflichten, eine längere Vertragslaufzeit über mehrere Jahre verbindlich abzuschließen. Hierbei verzichten die Verbraucher auf Ihr Widerspruchs- und Sonderkündigungsrecht. Bei sinkenden Gaspreisen können sich solche Sonderverträge nachteilig auf das Verbraucherbudget auswirken. Lange Vertragslaufzeiten sollten Sie grundsätzlich nur in Zeiten niedriger Energiepreise abschließen.
Sonderverträge mit deutlich reduzierten Tarifen können Gaskunden auch dann abschließen, wenn sie beim Versorger im Voraus eine Kaution hinterlegen. Vereinbarungen, bei denen den Kunden eine besonders kurze Kündigungsfrist, z.B. ein Monat, eingeräumt wird, werden ebenfalls über einen Sondertarif angeboten. Können Sie als Verbraucher absehen, dass Ihr Gasverbrauch über das Jahr hinweg gesehen unregelmäßig ist, sparen Sie möglicherweise Geld, wenn Sie einen Sondertarif ohne monatliche Grundgebühr vereinbaren, bei dem die Abrechnung ausschließlich über den tatsächlich erfolgten Gasverbrauch erfolgt. Die individuellen Prämiensysteme der Gasanbieter, beispielsweise eine Erstattung nach Ablauf des ersten Bezugsjahres oder ein einmaliger Erstjahresrabatt in Abhängigkeit vom Vorjahresverbrauch werden ebenfalls in Sonderverträgen geregelt.
Sowohl die Grundversorgung als auch alle Sondertarife enthalten bei allen Anbietern die Kosten für den Gaszähler sowie den Aufwand für dessen technische Wartung und die Abrechnungen.
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